Allgemeine Geschäftsbedingungen

soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden.


§ 1 Geltung

Diese Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Aufträge. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers/Bestellers/Käufers (im folgenden Kunde) werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Mit Erteilung der Aufträge betrachtet der Kunde seine Einkaufsbedingungen als ungültig und erkennt unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein verbindlich an. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

§ 2 Auftrag

Bestellungen (brieflich, per Fax, telefonisch und mündlich) oder unseren Vertretern und Reisenden erteilte Aufträge werden erst dann rechtsgültig, wenn sie von uns ordnungsgemäß textlich bestätigt worden sind. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Lieferungsgegenstandes informieren und im Fall des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Besteller unverzüglich erstatten.

§ 3 Zahlung

Die Zahlung hat nach Vereinbarung zu erfolgen. Der Kunde kommt 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt. Völliger oder teilweise erfolgter Zahlungsverzug berechtigen uns, auch sofortige Zahlung für die gesamten noch nicht bezahlten Rechnungen zu verlangen, ebenso, wenn wir während der Geschäftsverbindung eine ungünstige Auskunft über den Kunden erhalten oder wenn Änderungen in den Verhältnissen des Kunden eintreten. Bei nicht genügender oder unrichtiger Auskunft über den Kunden, bei eintretenden Veränderungen in seinen Verhältnissen, Einstellung der Zahlungen, Sterbefall, Auflösung unter Änderung der Firma usw. haben wir das Recht, ohne weiteres Sicherheit für die gelieferten und noch zu liefernden Waren zu verlangen oder den Lieferungsvertrag zu streichen, desgleichen, wenn von einem aus mehreren Lieferungen sich zusammensetzenden Auftrag (Abschluß) oder von mehreren Einzelbestellungen eine Lieferung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Bei Zielüberschreitung berechnen wir die am Tage des Eingangs der Zahlung von den Banken geforderten Debetzinsen. Bei Annahme von Wechseln übernehmen wir keinerlei Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung usw.

§ 4 Verpackung

Diese wird billigst berechnet, aber nicht zurückgenommen.

§ 5 Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen ab Werk für Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Franko-Lieferung. Die Zustellung von und zur Bahn erfolgt durch einen Spediteur auf Kosten des Kunden. Etwaige Abnahme hat auf unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware als bedingungsgemäß geliefert. Als Rechnungsdatum gilt der Tag der Bereitstellung der Ware, ohne Rücksicht darauf, ob sie etwa bei Gütersperre der Bahn usw. übergeben werden kann. Die Zahlung hat nach Ablauf des vereinbarten Zieles zu erfolgen, gleichgültig ob die Ware inzwischen am Bestimmungsort eingelaufen ist oder nicht. Mehr- oder Minderlieferung von 10 % ist kein Grund zur Annahmeverweigerung seitens des Kunden. Geht die Ware ins Ausland oder unmittelbar an Dritte, so hat die Abnahme auf unserem Werk zu erfolgen, andernfalls gilt die Ware als bedingungsgemäß geliefert. Wird die Lieferung durch den Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 7% des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Weitere Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt.

§ 6 Lieferfristen

Etwaige Angaben über Lieferfristen sind stets nur als annähernd zu betrachten, Verbindlichkeiten für Einhaltung der Lieferfristen werden nicht übernommen. Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung der Auftragnehmerin für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz anstatt der Leistung auf 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Im Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7 Anstände

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Begründete Anstände über Menge und Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb sechs Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Die Ware muß sich aber noch im Zustande der Ablieferung befinden. Bei begründeten Reklamationen liefern wir Ersatz, wobei jedoch die Kosten der Nacherfüllung der Kunde übernimmt, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Der Kunde ist auf jeden Fall verpflichtet, ihm angebotenen Ersatz anzunehmen. Etwaige Reklamationen über Teillieferung berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Lieferungsvertrages. Wir haften unbeschadet der Regelung dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie unserer Arglist, oder der unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Es besteht keine Haftung für Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. Schäden, welche durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

§ 8 Abschlüsse

Die abgegebenen Preise verstehen sich für Handelsware mittlerer Güte. Mangels anderer Vereinbarungen hat bei getätigten Abschlüssen die Abnahme in annähernd regelmäßigen Zwischenräumen und Mengen unter Einhaltung einer Abnahmefrist von drei Monaten zu erfolgen. Die Verbuchung auf die Abschlußmenge erfolgt nach den gelieferten, nicht nach den abgerufenen Mengen. Falls die Vertragsmenge durch die Abrufe des Bestellers überschritten wird, so gelangt für die mehr gelieferte Ware der jeweilige Tagespreis zur Berechnung; jedoch sind wir auf jeden Fall zur Lieferung der abgeschlossenen Menge verpflichtet. Auch übernehmen wir keinerlei Verpflichtungen, den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, daß die Abschlußmenge mit einem Abruf überschritten wird. Bei Verzug des Kunden in den Abrufen oder in der Abnahme abgeschlossener Mengen haben wir ohne weiteres das Recht auf Streichung des Abschlusses, ohne eine Nachfrist stellen zu müssen. Bei allen Abschlüssen behalten wir uns die Entscheidung über die dem Besteller während der Dauer des Abschlusses zu gewährenden Kredite jeweils vor.

§ 9 Unmöglichkeit

Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung / Leistung in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns, eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des Wertes der Lieferung / Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur restlosen Erfüllung sämtlicher, auch aus anderen Geschäften uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und eine Weiterveräußerung dem Kunden auch nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß er von seinem Abnehmer völlige Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Abnehmer erst dann übergeht, wenn dieser den Preis vollständig bezahlt hat. Bei Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren geben die dadurch entstandenen Forderungen des Kunden gegen dessen Kunden sofort bei Entstehen und ohne weiteres zahlungshalber mit dem Rechte auf Einziehung auf uns über. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns über die Abtretung der solchermaßen auf uns übergegangenen Forderungen unter namentlicher Bezeichnung der Schulden eine schriftliche Erklärung zu erteilen. Mehrere mit dem gleichen Kunden getätigten Abschlüsse gelten als einheitlicher Vertrag. Erhalten wir vom Kunden zahlungshalber Wechsel und gestaltet sich während der Laufzeit des Wechsels die Vermögenslage des Kunden oder des Akzeptanten ungünstig oder erhalten wir über den Kunden oder Akzeptanten eine ungünstige Auskunft, so sind wir berechtigt, trotz Hereinnahme des Wechsels Sicherheiten oder Zahlung nach unserer Wahl, auch vor Beendigung der Laufzeit des Wechsels, vom Kunden zu verlangen. Bezüglich des Herausgabeverlangens gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Erfüllungsort

Für beiderseitige Rechte und Pflichten ist Hagen Erfüllungsort, auch wenn Wechsel in Zahlung gegeben werden.

§ 12 Warenrücksendungen

Etwaige Warenrücksendungen dürfen nur nach voraufgegangener Vereinbarung mit uns auf Grund unserer besonderen Versandvorschrift erfolgen.

§ 13 Datenspeicherung

Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir seine zur Durchführung der Aufträge erforderlichen Daten EDV-mäßig speichern.

Stand 2004


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